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Leistung

Treppenhausreinigung in Hennigsdorf, Oberhavel und Berlin

Wir übernehmen die Treppenhausreinigung in Hennigsdorf, im Landkreis Oberhavel und im Nordwesten Berlins für Hausverwaltungen, WEGs und Vermieter. Ihre Aufgänge werden an festen Wochentagen nach einem abgestimmten Reinigungsplan gereinigt, vom Hauseingang bis zum Kellergang. Das Angebot erstellen wir nach einer Besichtigung vor Ort, kostenlos und unverbindlich. Die Kosten sind in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig (§ 2 Nr. 9 BetrKV).

ALAS Gebäudeservice aus Hennigsdorf übernimmt die Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Landkreis Oberhavel und im Nordwesten Berlins.

Was wir übernehmen

  • Stufen, Podeste und Flure feucht wischen
  • Hauseingang, Windfang und Eingangstür samt Glaseinsatz reinigen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Briefkastenanlage, Klingeltableau und Lichtschalter reinigen
  • Fensterbänke, Heizkörper und Fußleisten abstauben
  • Treppenhausfenster innen nach Leistungsverzeichnis reinigen
  • Kellergänge, Fahrradraum und Waschküche im vereinbarten Intervall reinigen
  • Aufzugskabine mit Boden, Spiegel und Bedientafel reinigen
  • Spinnweben entfernen und Schmutzfangmatten säubern

Für wen

  • Hausverwaltungen

    Sie betreuen mehrere Objekte und brauchen eine Reinigung, die ohne Nachfassen läuft. Sie erhalten je Objekt ein Leistungsverzeichnis und eine Rechnung, die sich direkt in die Betriebskostenabrechnung übernehmen lässt.

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

    Der Verwalter beauftragt die Treppenhausreinigung im Namen der WEG. Feste Intervalle und ein klar beschriebener Leistungsumfang machen die Kosten für die Jahresabrechnung nachvollziehbar.

  • Private Vermieter

    Sie vermieten ein Mehrfamilienhaus mit wenigen Parteien. Eine beauftragte Reinigung ersetzt den Putzplan unter den Mietern, und die Kosten werden nach § 2 Nr. 9 BetrKV über die Betriebskosten umgelegt.

Intervalle

  • Wöchentlich

    Der übliche Rhythmus im Mehrfamilienhaus; eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.

  • 14-täglich oder monatlich

    Für kleine Häuser mit wenigen Parteien, Nebenaufgänge sowie Kellergänge und Waschküchen, die seltener genutzt werden.

  • Nach Bedarf

    Zusatztermine nach Umzügen oder Handwerkereinsätzen, Treppenhausfenster im Quartal oder eine Grundreinigung vor der Eigentümerversammlung.

Einsatzgebiet

Wir betreuen Wohnanlagen in Velten und Hohen Neuendorf, Mehrfamilienhäuser in Oranienburg und Birkenwerder sowie Aufgänge in Berlin-Spandau (Hakenfelde) und Berlin-Reinickendorf (Tegel, Heiligensee). Alle Orte und Fahrzeiten

So organisieren wir die Treppenhausreinigung in Hennigsdorf

Vor dem ersten Einsatz sehen wir uns das Objekt an: Aufgänge, Etagen, Bodenbeläge, Eingangsbereich, Keller und Aufzug. Daraus entsteht ein Leistungsverzeichnis, das festlegt, welche Flächen in welchem Intervall gereinigt werden. Es ist Teil des Angebots und später die Grundlage der Rechnung.

Die Reinigung findet an festen Wochentagen statt, damit Mieter und Verwaltung wissen, wann wir im Haus sind. Zugang und Schlüsselübergabe regeln wir vor dem ersten Termin mit Ihnen. In der Region heißt die Leistung auch Aufgangsreinigung oder Hausreinigung; gemeint ist dasselbe.

Die Treppenhausreinigung ist Teil unserer Gebäudereinigung in Hennigsdorf und lässt sich mit der Reinigung von Gewerbeeinheiten im Haus oder einer Grundreinigung nach Mieterwechsel verbinden. Beschreiben Sie uns Ihr Objekt über die Anfrage für Ihre Wohnanlage; wir melden uns innerhalb von «24 Stunden».

Kosten pro Partei und Monat

Treppenhausreinigung wird in der Regel als feste Monatspauschale je Aufgang angeboten; für den Vergleich rechnen Hausverwaltungen den Betrag auf die Partei um. Unser Einstiegspreis für einen Aufgang mit wöchentlicher Reinigung liegt bei «ab-Preis pro Partei und Monat». Den verbindlichen Preis nennen wir nach der Besichtigung. Diese Faktoren bestimmen ihn:

  • Anzahl der Etagen, Aufgänge und Parteien
  • Intervall: wöchentlich, 14-täglich oder monatlich
  • Bodenbelag und Zustand: Stein, Fliesen, Linoleum oder Holz
  • Zusatzflächen wie Keller, Waschküche, Fahrradraum und Aufzug
  • Treppenhausfenster und Grundreinigung als Zusatzleistung

Umlage über die Betriebskosten und § 35a EStG

Die Kosten der Treppenhausreinigung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt die Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich, darunter die Reinigung von Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern, Waschküchen und Fahrkorb. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.

Mieter und Eigentümer können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen, wenn sie in der Betriebskosten- oder Hausgeldabrechnung getrennt ausgewiesen sind. Dafür weisen wir die Arbeitskosten auf unseren Rechnungen separat aus.

Auf einen Blick

Auf einen Blick
LeistungTreppenhausreinigung mit Eingang, Fluren, Geländern und Briefkästen; Keller und Aufzug nach Leistungsverzeichnis
Für wenHausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter
Intervallewöchentlich, 14-täglich oder monatlich nach Reinigungsplan
Betriebskostenumlagefähig nach § 2 Nr. 9 BetrKV; Arbeitskosten für § 35a EStG separat ausgewiesen
EinsatzgebietHennigsdorf, Oberhavel, Berlin-Spandau und -Reinickendorf – alle Orte: Kontakt
Erreichbarkeit«Mo–Fr 07:00–18:00»
Angebotkostenlos und unverbindlich, Rückmeldung innerhalb von «24 Stunden»

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Was kostet die Treppenhausreinigung pro Partei und Monat?

Unser Einstiegspreis liegt bei «ab-Preis pro Partei und Monat» für einen Aufgang mit wöchentlicher Reinigung. Der genaue Betrag hängt von Etagen, Parteien, Bodenbelag, Intervall und Zusatzflächen wie Keller oder Aufzug ab. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Angebot mit festem Monatspreis, den Sie unverändert in die Betriebskostenabrechnung übernehmen können.

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

In den meisten Mehrfamilienhäusern wöchentlich. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht; üblich ist eine wöchentliche feuchte Reinigung von Treppen und Fluren, die der Reinigungsplan festhält. Bei stark genutzten Aufgängen, Gewerbe im Haus oder in der nassen Jahreszeit kann ein zweiter Termin pro Woche sinnvoll sein.

Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlagefähig?

Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung sind in § 2 Nr. 9 BetrKV als Betriebskosten aufgeführt, dazu zählt die Reinigung von Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern, Waschküchen und Fahrkorb. Der Mietvertrag muss die Umlage der Betriebskosten vereinbaren; verteilt wird nach dem vereinbarten Schlüssel, meist nach Wohnfläche.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Alle gemeinschaftlich genutzten Flächen vom Hauseingang bis zum obersten Podest: Stufen und Flure feucht wischen, Handläufe und Geländer, Briefkastenanlage, Klingeltableau, Lichtschalter, Eingangstür mit Glas, Fensterbänke und Heizkörper. Treppenhausfenster, Keller, Waschküche und Aufzug nehmen wir nach Leistungsverzeichnis dazu. Welche Positionen in welchem Intervall enthalten sind, steht im Angebot.

Reinigen Sie auch Kellergänge und Aufzüge?

Ja, Kellergänge, Fahrradräume, Waschküchen und Aufzugskabinen nehmen wir in das Leistungsverzeichnis auf. Kellergänge werden meist in einem größeren Intervall gereinigt als das Treppenhaus, etwa monatlich. Den Aufzug reinigen wir in der Regel bei jedem Termin: Boden, Spiegel, Wände und Bedientafel. Beides gehört nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den umlagefähigen Reinigungskosten.

Stand:

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Was soll gereinigt werden, wie oft, ab wann?

Fotos helfen uns beim Angebot. Bitte keine Personen oder Kfz-Kennzeichen fotografieren.

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